Heute hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern das Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns geändert. Damit ist der Frauentag ab 2023 gesetzlicher Feiertag. Das haben wir versprochen und wir haben Wort gehalten.

Der 8. März ist ab März 2023 gesetzlicher Feiertag. Das ist ein Versprechen der Koalition. Das haben wir heute umgesetzt. Das ist ein wichtiges politisches Signal, das wir heute mit dem Beschluss für mehr Gleichberechtigung, für mehr Gleichstellung, für die Frauen und alle Menschen in unserem Bundesland gesetzt haben. Wir haben oft gehört, dass dieser Feiertag die Wirtschaft überfordern werde. Aber Fakt ist doch eher: Ein weiterer Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern ist lange überfällig. Wir haben mit die wenigsten Feiertage im Vergleich mit den anderen Bundesländern. Zudem haben Beschäftigte bei uns in MV vergleichsweise geringe Einkommen. Ein weiterer Feiertag tut hier gut: für die sogenannte Work-Life-Balance als ein immer wichtiger werdender Standortfaktor und für die Beschäftigten, um einfach mal Kraft zu tanken am Feiertag. Weiche‘ Standortfaktoren werden auch im Wettbewerb um Fachkräfte immer wichtiger. Jetzt kann MV mit dem Frauentag sogar da punkten. Hinzu kommt auch: In einem Tourismusland und in einer Zeit, in der es lukrativ ist, zu Hause Urlaub zu machen, birgt ein weiterer Feiertag auch wirtschaftliche Chancen – für die Gastronomie und die Tourismusbranche. Am wichtigsten ist meiner Fraktion aber der gesellschaftspolitische Aspekt, der mit der Einführung dieses Feiertages verbunden ist. Wir stellen mit dem 8. März den Internationalen Frauentag heraus. Wir sorgen dafür, dass Menschen sich fragen, warum gerade an diesem Tag ein Feiertag ist und verleihen damit dem Internationalen Frauentag ein neues Gewicht.