Versprochen und umgesetzt! 16- und 17-Jährige können ab sofort in Mecklenburg-Vorpommern den Landtag mitwählen.

Wahlrecht

Die Absenkung des Wahlalters auf 16 wurde höchste Zeit. Seit Jahren wollen wir, dass alle ab 16 Jahren wählen dürfen. Heute haben wir genau das im Landtag beschlossen. Damit können alle, die bei der nächsten Landtagswahl ab 16 Jahren, aktiv an der nächsten Landtagswahl MV teilnehmen.

Das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken, war das Thema, über das wir mit jungen Leuten am häufigsten überhaupt debattiert haben. Das Wahlalter 16 ist ein Aspekt, um jungen Menschen mehr Teilhabe und Mitsprachemöglichkeit – kurz: eine Stimme zu geben. Eben auch darüber, wohin MV sich entwickeln soll, was wichtig ist. Klar, Entscheidungen sollten immer auch bewusst und informiert getroffen werden. Daher legen wir den Fokus gleichzeitig auf politische Bildung.

Da „Jung sein in MV“ mehr als nur Wählen ist, haben wir im Landtag eine ganze (Enquete-)Kommission eingesetzt, die sich damit befasst, wie die Beteiligung, Bildung und Ausbildung, Gesundheit, Mobilität, Infrastruktur u. v. m. im Sinne von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in MV verbessert werden können. Alle im Land sind eingeladen, sich an der „Verbesserung der Welt“ zu beteiligen.

Wohlgemerkt, es geht um das aktive Wahlrecht, Jugendliche dürfen aktiv wählen. Das sogenannte passive Wahlrecht, also das Recht, selbst gewählt zu werden, bleibt weiterhin auf Erwachsene ab 18 Jahren beschränkt.