1,143 Mrd. € für Energiesouveränität, Infrastruktur und den Härtefallfonds MV Bund und Länder haben mit den Entlastungspaketen, den Energiebremsen und dem 12-Milliarden-Euro-Härtefallfonds des Bundes umfassende Hilfen aufgelegt. Über einen Nachtragshaushalt kommen nun ergänzend weitere Hilfen für die Menschen und die Wirtschaft in MV. Dafür legen Landesregierung und Landtag einen Energiefonds MV auf.

Über die gebündelten Maßnahmen von 1,143 Milliarden Euro (617 Mio. € Bund, 526 Mio. € Land) soll auch die Transformation des Energiesystems, insbesondere der Wasserstoffwirtschaft, und Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen finanziert werden. Zudem ist ein Härtefallfonds MV über 100 Millionen Euro enthalten. Der Landtag wird den Nachtragshaushalt dafür im Dezember beraten. So bewältigen wir die drängendsten Herausforderungen: die Energieversorgung sichern, Energiepreise bezahlbar halten sowie Bürger*innen und Wirtschaft wirksam entlasten. Zugleich bringen wir wichtige Zukunftsprojekte wie den Ausbau der Erneuerbaren Energien, Grüne Gewerbegebiete und die Wasserstoffwirtschaft voran.

Ein wesentliches Instrument des landeseigenen Energiefonds ist der 100-Millionen-Euro-Härtefallfonds für MV. Er soll ergänzend zu den Bundeshilfen existenzbedrohende Notlagen verhindern – unbürokratisch und zielgerichtet.

Darin enthalten sind:

  • 10 Mio. € Liquiditätshilfe für Wirtschaft
  • 20 Mio. € insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • 5 Mio. € für Stadtwerke zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern
  • 20 Mio. € für Kita, Schule, Hochschule inklusive Studierendenwerke
  • 10 Mio. € für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport
  • 5 Mio. € für Katastrophenschutz sowie
  • 5 Mio. € für Katastrophenschutz sowie

Für nur 49 Euro im Monat deutschlandweit mit Bus und Bahn fahren: Das Deutschlandticket für den Nah- und Regionalverkehr macht‘s möglich. Starten soll es 2023 so schnell wie möglich. Mecklenburg-Vorpommern wird das Ticket mit 25 Millionen Euro fördern. Ein Pendler, der täglich von Rostock nach Schwerin fährt, spart 2.200 Euro pro Jahr im Vergleich zum jetzigen Abo. Auch das Wohngeld kann sich ab 2023 im Schnitt fast verdoppeln. Zudem werden rund dreimal so viele Menschen wie bisher anspruchsberechtigt. Und es wird eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt. Das hilft bei gestiegenen Wohn- und Heizkosten. Das Land stellt für das neue Wohngeld 74 Millionen Euro bereit. Für Erdgas, Fernwärme und Strom wird der Preis für den Basisverbrauch (80 Prozent des Vorjahresverbrauchs) für private Haushalte, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gedeckelt. Bei Erdgas sind das 12 Cent je kWh, bei Fernwärme 9,5 Cent je kWh und bei Strom 40 Cent je kWh. Die Regelung soll für Gas und Fernwärme rückwirkend zum 1. Januar gelten. Auch der Strom soll zum 1. Januar rückwirkend gedeckelt werden. Die Preisbremsen sollen bis 2024 gültig sein. Außerdem übernimmt der Bund bereits im Dezember den Abschlag für die Gas- und Fernwärmeversorgung. Die Regelungen führen bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen zu spürbaren Entlastungen.

Entlastungen für Industrie
Gas- und Strompreisbremse greifen für Privathaushalte und für kleine und mittlere Unternehmen gleichermaßen. Für Industriebetriebe mit mehr als 1,5 Millionen kWh Jahresverbrauch bei Strom oder Gas wird es Sondertarife geben, die 70 Prozent des Durchschnittsverbrauchs mit 7 Cent je kWh bei Erdgas und 13 Cent je kWh beim Strom begrenzen und somit die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen gewährleisten.

Welche Regelungen greifen für Flüssiggas, Pellets oder Heizöl?

Auch die Preise für Flüssiggas, Heizöl, Kohle und Holzpellets sind gestiegen. Bund und Länder haben sich auf Härtefallregeln geeinigt. Diese werden zurzeit konkretisiert. Bekannt ist: Entlastung soll es für Notfälle geben, wenn beim Kauf in Hochpreisphasen der Energiepreis zu einer unzumutbaren Belastung führen sollte. Die Härtefallregel soll für Mieter*innen wie Eigentümer* innen gleichermaßen gelten. Da anders als unter anderem bei Erdgas oder Strom der Zeitpunkt des Energiekaufs flexibel ist und die Preise aktuell sinken, ist ein pauschaler Preisdeckel aktuell nicht vorgesehen.

Entlastung versteuern?
Die ab 2023 geltenden Preisbremsen und Einmalzahlungen sorgen für einen finanziellen Vorteil der Kund*innen. Geplant ist, dass diese bei der Einkommenssteuererklärung für 2023 als sogenannter geldwerter Vorteil angegeben werden müssen. Steuerpflichtig wird der Vorteil aber erst ab einem Jahreseinkommen von 75.000 Euro. So wird gewährleistet, dass einkommensstarke Haushalte sich angemessen an der Finanzierung beteiligen.

Wie lange gelten die Regeln?
Geplant ist, dass die Entlastungspakete in diesem und im kommenden Winter gelten, also bis März 2024. Insgesamt stellt der Bund hierfür bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist das größte Entlastungspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Die konkrete Ausgestaltung kommt jetzt. Kliniken und Heime gesichert Die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden über den 12-Milliarden-Euro-Härtefallfonds des Bundes entlastet. Davon stehen für Kliniken, Unikliniken und Pflegeeinrichtungen bundesweit acht Milliarden Euro bereit. Die gute medizinische Versorgung ist gesichert, Pflegeheime werden weiter gut beheizt.

Was, wenn ich im Dezember meinen Abschlag doch bezahlen muss?

Alle Entlastungen kommen an, auch bei denjenigen, die im Dezember ihren Abschlag für Gas- oder Fernwärme bezahlt haben sollten. Auch bei einigen Mietverträgen wird die Entlastung erst mit der Jahresenergieabrechnung für 2022 zu Buche schlagen. Wichtig ist: Die Entlastung geht nicht verloren und wird bei allen ankommen, eventuell auch erst 2023.

Förderprogramm für Balkonsolaranlagen ist gestartet

Seit 7. November ist das Förderprogramm des Landes für Balkonsolaranlagen gestartet. Mit dem Programm werden steckerfertige PV-Anlagen bis max. 600 Watt Leistung mit einem Festbetrag von maximal 500 Euro gefördert. Anträge werden über das Landesförderinstitut MV gestellt (siehe Link rechts). Wichtig: Bei Mietwohnungen muss der Vermieter der Installation zustimmen. Die Anlage muss zudem beim Stromnetzbetreiber angemeldet und beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Und lohnt sich das eigentlich? Bei Südausrichtung können in MV mit einer 500-Watt-Anlage ca. 360 kWh pro Jahr erzeugt werden. Also ja.